Die Notwendigkeit einer richtigen Ladungssicherung ergibt sich nicht nur aus dem Ansinnen, das Transportgut unbeschadet zum Empfangsort gelangen zu lassen; auch aus dem Bestreben heraus, beteiligte (z. B. Entlader, Fahrzeugführer) und unbeteiligte (z. B. andere Verkehrsteilnehmer) Personen zu schützen, ergibt sich die Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung.
Zur Erfüllung der Vorschriften (z. B. § 411 HGB und § 22 StVO sowie berufsgenossenschaftliche Regelwerke) unterstützen wir Sie gerne durch:
- Zusammenarbeit mit qualifiziertem Fachpersonal
- vom Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) anerkannter „Ausbilder für Ladungssicherung nach VDI 2700 Blatt 1“ (Registrierungs-Nr. 251)
- Sachverständiger für Transportschäden und Ladungssicherung im Straßengüterverkehr / Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V. (BDSF)
- Weiterbildung „Ladungssicherung für Sachverständige – Straßentransport“ durch die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) - Beratungen zum Themenkomplex „Ladungssicherung“ auf Basis der Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ sowie der Normenserie EN 12195-1...4
- Schulungen von Ver- bzw. Entladepersonal sowie Fahrzeugführern
Da Ladungssicherung bereits mit der Auswahl von Verpackungen bzw. der Bildung von Ladeeinheiten beginnt, kann auch das jeweils bestehende System geprüft werden, um bei Bedarf eine Weiterentwicklung zu initiieren.