Genügt eine Selbsteinschätzung oder ist ein Gutachten erforderlich?
Diese Frage muss sich jeder Fahrzeugbesitzer selbst beantworten. Als Oldtimer-Fahrer sollten Sie sich allerdings darüber im Klaren sein, dass im Schadenfall die Beweislast bei Ihnen als Fahrzeughalter liegt. Oft hält eine reine Selbsteinschätzung im Schadenfall einem Rechtstreit nicht stand.
Ganz unabhängig vom Anlass einer Wertermittlung: Ein Gutachten hilft Unsicherheiten, Missverständnisse und Risiken zu vermeiden.
Im Gegensatz zu einer subjektiven - und damit zwangsläufig vagen - Selbsteinschätzung bestimmt ein unabhängiger Sachverständiger Zustand und Wert eines Fahrzeugs anhand objektiver Kriterien mit einer Gesamtzustandsnote. Darüber hinaus wird die Übereinstimmung des Klassikers mit den entsprechenden Fahrzeugunterlagen geprüft. Neben gängigen Kriterien, wie Lack- und Karosseriezustand, werden dabei auch Aspekte der Originalität oder Historie des Fahrzeuges berücksichtigt.
Je nach Situation und Anforderung kann eine Bewertung entweder kurz und kompakt oder ausführlich und umfangreich ausfallen.