Auch die GTÜ-Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Eine positive Begutachtung erhalten Halter von Fahrzeugen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren erstmalig in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und sich in einem guten Pflege und Erhaltungszustand befinden.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter weitestgehend finanzielle Vorteile durch eine verminderte Kfz-Steuer für Oldtimer, die unabhängig von Hubraum und Schadstoffausstoß für Pkw pauschal 191 EUR beträgt. Des Weiteren berechtigt es zur freien Einfahrt in etwaige Umweltzonen in Deutschland ohne weitere Auflagen.
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Zunächst bleibt jedoch durch den Besitzer eines Oldtimers noch zu klären, welche Art der Zulassung für sein Schätzchen die Richtige ist. Es gilt die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Zulassungsarten gegenüberzustellen und abzuwägen, wie der Oldtimer genutzt werden soll. Bei der Zulassung von Oldtimern werden grundsätzlich zwei Arten unterschieden – das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Darüber hinaus besteht natürlich auch für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, die Möglichkeit der Zulassung mit einem „Saison-Kennzeichen“, „Kurzzeit-Kennzeichen“ oder auch mit einem „amtlichen Kennzeichen“.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Mehr Informationen auf www.gtue-oldtimerservice.de