Bei der Abnahme von technischen Änderungen am Fahrzeug nach §19 (3) StVZO, spricht man von Änderungsabnahmen mit zugrundeliegenden Gutachten. Solche Gutachten sind Teilegutachten oder ABE-Nachweise des Kraftfahrbundesamtes (KBA) sowie typengenehmigte Teile jeglicher Art.
Mit technischen Änderungen an Fahrzeugen sind regelmäßige Umbauten, das Anbringen von Anbauten oder sonstige Änderungen am Fahrzeug gemeint, Beispiele dafür wären:
- Umrüsten von Rädern und Reifen
- Tieferlegung und Fahrwerksumbauten
- Front- und Heckspoiler
- Tagfahrleuchten, Scheinwerfer und Heckleuchten
- Motortuning
- Leistungsänderungen Krad
- Auspuffanlagen und Endrohre
- Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück
- Scheibenfolien usw.
Fragen Sie sich ob Ihre Umrüstung oder Ihr Anbau abgenommen werden muss? Kommen Sie einfach an unserer Prüfstelle vorbei und lassen Sie Ihre Unterlagen von uns auf Rechtmäßigkeit prüfen.
Haben Sie für Umrüstungen oder Anbauteile keinen Nachweis ist dies auch nicht schlimm, wir verfügen über eine große Datenbank in welcher nahezu alle Teilegutachten oder ABE hinterlegt sind. Sprechen Sie uns einfach an.